Nachruf für Peter Stamm

Der Vorstand des DDK e.V. und die DDK e.V. Landesgruppe Berlin/Brandenburg trauert um den langjährigen Justiziar und Mitglied der Landesgruppe Berlin/Brandenburg.
Am 11.09.2025 wurde unser Rechtsausschutzvorsitzender 94 Jahre alt und verstarb nach langer Krankheit am 03.11.2025. Seinen Lebensweg aufzuzeigen, hieße einen Roman zu schreiben. Peter Stamm war in den 60er Jahren ein erfolgreicher Judoka und belegte mit der damaligen DDR-Mannschaft zweimal den DDR-Meistertitel. Vor der vollständigen Errichtung der Mauer flüchtete er abenteuerlich nach Westberlin. Dort wurde er nach kurzer Zeit Vorsitzender des Berliner Judo-Verbandes e.V. und führte diesen Verband viele Jahre erfolgreich. Seit dem 1. Oktober 2005 war Peter Stamm Vorsitzender des Rechtsauschusses des DDK e.V. Seit dieser Zeit vertrat er die Interessen des DDK e.V. nach innen und außen. Peter Stamm versuchte bei Streitigkeiten stets zuerst einen gemeinsamen Konsens herbeizuführen, ohne gleich ein Verfahren einzuleiten. In seiner Amtszeit hat er schon einigen Sportfreunden Hilfe gewährt. Es gab nicht viele, die sich für eine Sache so engagierten wie Peter Stamm.
Er fühlte sich dem DDK e.V. verbunden. Dies zeichnete ihn besonders aus und er erhielt dafür die goldene Ehrennadel des DDK e.V.
Der Vorstand des DDK e.V. und die Landesgruppe Berlin/Brandenburg wird Peter Stamm ein ehrendes Andenken bewahren.

Horst Hilbig
Vizepräsident und Vorsitzender der Landesgruppe Berlin/Brandenburg

Harald Stoll ist verstorben

Als Vertreter der Landesgruppe im Deutschen Dan-Kollegium e.V. und allen Judokas, besonders den älteren Judokollegen im Saarland und Deutschlandweit,teilen wir gemeinsam den schweren Verlust mit den Angehörigen und drücken auf diesem Wege unser tief empfundenes Mitgefühl und Beileid aus.
Besonders der Judosport hat es im jahrzehntelang angetan. Als Judokämpfer, Landeskampfrichter u. lizenzierter Bundeskampfrichter beim Deutschen Judo Bund. Als Funktionär im Judo-Club Tus Neunkirchen, als Landestrainer beim SJB, als Landesbeauftragter für das Prüfungswesen sowie als Sportwart. Im DDK e.V. war er auch für das Prüfungswesen und im Landesvorstand des Saarlandes aktiv tätig und bis zu seinem Tod Mitglied im Deutschen Dan-Kollegium e.V.
Mit Herz und Seele u. großen Engagement widmete er sich dem Judosport!
In stiller Trauer
Hans-Josef Tonnellier, 9. Dan Judo
Ein Nachruf erscheint im DDK-Magazin Nr. 107

Mark Bettens-Schwartzkopff ist verstorben

Mark war langjähriger Vorsitzender der Landesgruppe Niedersachsen sowie Lehr- und Prüfungsreferent. Im Judo absolvierte der gebürtige Belgier über 100 Länderkämpfe. Auf der Delegiertenversammlung am 16.11.2024 in Oberhausen wurde ihm für seine Verdienste im DDK der 7. Dan im Judo verliehen. Mark wäre Ende August 85 Jahre geworden.
Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
DDK Vorstand

DDK Dan- /Ehrenurkunden und Stempel 2025

Wir haben die Dan- und Ehrenurkunden neugestaltet. In dieser spiegelt sich nun die Wertigkeit der Urkunden wider – ein Wunsch vieler Mitglieder. Die Urkunden sind auf einem elfenbeinfarbenem hochwertigem 240 g/qm Karton gedruckt. Das bisherige Gelb im DDK-Logo erscheint nun in einem Patone Gold. Das Format wurde in DIN A3 geändert, wobei durch eine mittige Nutung die Urkunde sowohl in DIN A4 als auch in DIN A3 gerahmt werden kann. Zur Fälschungssicherheit sind die Urkunden mit einer Prägung in Form des DDK-Signets versehen und werden vor Ausgabe nummeriert (auch die alten DDK-Urkunden waren durchnummeriert). Die Urkunden werden seit dem 16. November 2024 ausgegeben. Somit sind alle Dan- und Ehrenurkunden, die nach diesem Datum auf der alten Vorlage erstellt wurden folglich ungültig – dies gilt auch für die Prüfung. Ebenfalls neu sind die DDK-Stempel. Diese sind an dem DDK-Signet und der Jahreszahl 2025 zu erkennen. Die Ausgabe der Stempel wird in einer Stempelliste festgehalten. Zugelassene Prüfer können diese für Dan-Prüfungen beim Vorstand anfordern. Die Kyu-Urkunden werden bereits abgestempelt ausgeliefert, so dass hierfür kein separater Stempel erforderlich ist. Gleiches gilt für Pässe. Als Nachweis für die Prüfung soll die Prüfungsmarke in den Pass geklebt werden. Diese ersetzt den Stempel im Pass.